Satzungen

Kommunale Satzungen sind an sich ändernde Anforderungen anzupassen. Dabei können sich aus rechtlicher Sicht Unstimmigkeiten ergeben. Eine regelmäßige grundlegende Überprüfung ist ratsam.

Bei geplanten Satzungsänderungen ist eine Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen und ein Abstimmen mit dem vorhandenen übrigen Regelwerk dringend erforderlich.

Wir überprüfen gestalten und optimieren kommunale Satzungen und erstellen gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund NRW Mustersatzungen für die Abwasserbeseitigung. 

  • Entwässerungssatzung
  • Beitrags- und Gebührensatzung
  • Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen
  • Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung
  • Eigenbetriebssatzung
  • Anstaltssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts
  • Satzung zur Umlage des Gewässerunterhaltungsaufwands, bzw.
  • einzelnen Satzungsregelungen sowie
  • die Vorstellung der entwickelten Satzung bzw. deren Änderung im politischen Raum und die Information der Öffentlichkeit

Ihr Vorteil ist ein reibungsloser Verwaltungsablauf durch die Reduzierung von Bürgerbeschwerden und Gerichtsverfahren. Sie vermeiden langfristige Einarbeitungen des städtischen Personals in das Abwasserrecht.

Ansprechpartnerin:
Claudia Koll-Sarfeld, Tel.: 0211-430 77 15, koll-sarfeld@kua-nrw.de