§ 61a LWG NRW Grundstücksentwässerung

Kommunen in NRW haben nach dem § 61a LWG NRW die Pflicht, ihre Bürgerinnen und Bürger über das Durchführen einer Prüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen zu informieren und zu beraten. Diese Regelung stellt viele Kommunen vor Probleme.

Für die Prüfung der privaten Grundstücksentwässerung empfiehlt sich aus Kostengründen und aus Gründen der Nachhaltigkeit ein strukturiertes und ganzheitliches Vorgehen.

Wir bieten Ihnen

  • Rechtliche Beratung zum Umgang mit privaten Grundstücken
  • Erarbeitung von Satzungen zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung
  • Möglichkeiten im Umgang mit Drainage- und Grundwasserproblemen und Beurteilung der gebührenrechtlichen Auswirkungen
  • Erstellung von Verfügungen, Untersagungsverfügungen, Informationsschreiben

Unsere Lösungen zielen auf einen ganzheitlichen Umgang mit der öffentlichen und privaten Kanalisation. Dazu gehört eine umfassende rechtliche Beratung zu den o.g. Aspekten.
Informieren Sie sich über unseren ganzheitlichen Ansatz auch im Sachbereich TECHNIK UND UMWELT - Stichwort: Grundstücksentwässerung.

Ansprechpartnerin:
Claudia Koll-Sarfeld, Tel.: 0211-430 77 15, koll-sarfeld@kua-nrw.de

Zum ganzheitlichen Verfahren informiert Sie
Dr.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Ralf Togler, Tel.: 0211-430 77 101, togler@kua-nrw.de