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Kommunen in NRW haben nach dem § 61a LWG NRW die Pflicht, ihre Bürgerinnen und Bürger über das Durchführen einer Prüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen zu informieren und zu beraten. Diese Regelung stellt viele Kommunen vor Probleme.
Für die Prüfung der privaten Grundstücksentwässerung empfiehlt sich aus Kostengründen und aus Gründen der Nachhaltigkeit ein strukturiertes und ganzheitliches Vorgehen.
Wir bieten Ihnen
Unsere Lösungen zielen auf einen ganzheitlichen Umgang mit der öffentlichen und privaten Kanalisation. Dazu gehört eine umfassende rechtliche Beratung zu den o.g. Aspekten.
Informieren Sie sich über unseren ganzheitlichen Ansatz auch im Sachbereich TECHNIK UND UMWELT - Stichwort: Grundstücksentwässerung.
Ansprechpartnerin:
Claudia Koll-Sarfeld, Tel.: 0211-430 77 15, koll-sarfeld@kua-nrw.de
Zum ganzheitlichen Verfahren informiert Sie
Dr.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Ralf Togler, Tel.: 0211-430 77 101, togler@kua-nrw.de