Private Grundstücksentwässerung

Kommunen in NRW haben nach dem LWG NRW die Pflicht, ihre Bürgerinnen und Bürger über die Prüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen zu informieren und zu beraten. Sie sind verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen abweichende Zeiträume zur erstmaligen Dichtheitsprüfung per Satzung zu veranlassen. Um diesen in § 61a LWG NRW geregelten Pflichten nachzukommen, ist es empfehlenswert Konzepte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, den personellen Ressourcen und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aufzustellen.

Ohne Konzept oder die Festlegung abweichender Fristen müssen alle Grundstückseigentümer spätestens bis zum 31.12.2015 ihre Entwässerungsanlagen überprüft haben.

Wir helfen Ihnen bei der Aufstellung und Umsetzung solcher Konzepte. Dazu gehört:

  • Vorstellung der geplanten Vorgehensweise im politischen Raum
  • Information und Beratung der Eigentümer
  • Festlegung von Prioritäten nach wasserwirtschaftlichen und weiteren Kriterien
  • Unterstützung der Eigentümer
  • Verabschiedung von Satzungen
  • Gebietsweise Umsetzung der Prioritätenliste
  • Kontrollen
  • Dokumentation - informieren Sie sich über AkuaGRUND
  • Ermittlung des erforderlichen Personalbedarfs

Eine umfangreiche Informationsbroschüre zum Thema Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen finden Sie >> hier!

Die Informationen zur Dichtheitsprüfung - Stichwort EK im Rheinland finden Sie >>hier !

Ansprechpartner:
Dr.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Ralf Togler, Tel.: 0211-430 77 101, togler@kua-nrw.de
Dipl.-Biol. Dagmar Carina Schaaf, Tel.: 0211-430 77 19,  schaaf@kua-nrw.de