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Der § 61a LWG NRW verpflichtet alle privaten Grundstückseigentümer in den nächsten Jahren ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Auf die Kommunen kommt in diesem Zusammenhang eine umfangreiche Informations-, Beratungs- und Koordinierungsaufgabe zu. AkuaGRUND unterstützt Sie bei der Ablage und Verwaltung von Schreiben, Fotos und Lageplänen, der Dokumentation von Gesprächen und Abstimmungen mit Grundstückseigentümern und der Verfolgung von Dichtheitsprüfungen.
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Ansprechpartner:
Dr.-Ing., Dipl.-Wirt.-Ing. Ralf Togler, Tel.: 0211-430 77 101, togler@kua-nrw.de
Dipl.-Ing. Frank Thies, Tel.: 0211-430 77 16, thies@kua-nrw.de