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Wird die Reinigung öffentlicher Gebäude nicht von städtischem Personal durchgeführt, muss sie ausgeschrieben werden. Hierbei gilt es, die Wünsche nach geringen Kosten einerseits und eine gute Reinigungsqualität andererseits zu erfüllen.
Bei einer Ausschreibung der Gebäudereinigung können Sie uns beauftragen:
Möchten Sie die Aufmessung und/oder die Leistungsbeschreibung selbst erstellen, beraten wir Sie und beginnen mit der Erstellung der Verdingungsunterlagen.
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Werner Jahr, Tel.: 0211-430 77 106, jahr@kua-nrw.de