Abwasserbeseitigungskonzept

Nach § 53 des LWG NRW sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, den zuständigen Aufsichtsbehörden in regelmäßigen Abständen ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorzulegen.
Wir beraten über die erforderlichen Inhalte der Abwasserbeseitigungskonzepte gemäß den Anforderungen der Verwaltungsvorschrift des MUNLV NRW vom 08.08.2008 und Ã¼ber die digitale Übertragung der Daten.

Wir stellen Abwasserbeseitigungskonzepte gemäß den Anforderungen der Verwaltungsvorschrift des MUNLV NRW vom 08.08.2008 auf und bieten die Pflege der Daten und jährliche digitale Berichte über unser Softwareprodukt www.AkuaBASE.de an.

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Jan Sievers, Tel.: 0211-430 77 103, sievers@kua-nrw.de