Abfall

Die Abfallentsorgung ist eine der notwendigen, aber teuren Dienstleistungen der Kommune für den Bürger. Bei der den Städten und Gemeinden eigenen Aufgabe kann wesentlicher Einfluss auf die Gestaltung der Gebühren genommen werden. Wird die Abfalleinsammlung oder Verwertung auf einen Dritten übertragen, dann ist dazu in der Regel eine europaweite Ausschreibung erforderlich.

Die ausschreibende Kommune benötigt

  • ein detailliertes Leistungsverzeichnis,
  • geeignete, die rechtlichen Vorgaben berücksichtigende Verdingungsunterlagen,
  • eine Beantwortung von Bieterfragen oder Bieterrügen sowie
  • eine vergaberechtlich ordnungsgemäße Bewertung der Angebote.

Wir beraten Sie dabei nicht nur im Vergabeverfahren, sondern auch im Vorfeld, um ein wirtschaftlich günstiges Ergebnis erzielen zu können.

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Werner Jahr, Tel.: 0211-430 77 106, jahr@kua-nrw.de